Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der HSI GmbH & Co. KG

  1. Allgemeines
    1. Unseren sämtlichen – auch künftigen – Lieferungen und Verträgen liegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichungen und Ergänzungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen des Käufers/Vertragspartners gelten als widersprochen und ausgeschlossen, sofern wir nicht schriftlich zugestimmt haben.
  2. Preise

    1. Basis unserer Preise ist die jeweils letzte gültige Preisliste. Die Preise verstehen sich ausschließlich der Kosten für Versand und Transportversicherung sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Anderslautende Bedingungen sind auf den jeweils gültigen Bestellformularen vermerkt.

      Die Vertragspreise sind die jeweils im Einzelvertrag vereinbarten. Soweit der Vertrag eine solche Vereinbarung nicht enthält, sind die in unserer Auftragsbestätigung enthaltenen Preise maßgeblich.

      Wir sind zu Teilleistungen berechtigt. Im Falle der Teilleistung kann eine Abrechnung erfolgen, wenn die Teilleistung in ihrer Funktionalität abgeschlossen ist.

  3. Lieferzeit
    1. Liefertermin und Fristen sind für uns unverbindlich, es sei denn, sie sind von uns im Einzelfall schriftlich als verbindlich bestätigt worden. Ausgenommen im letzten Fall berechtigt eine Überschreitung den Käufer nicht zu irgendwelchen Ansprüchen.

      Im Falle höhere Gewalt sind wir berechtigt, unsere Leistungen für die Dauer der Behinderung und einer anschließenden Anlaufzeit hinauszuziehen oder, wenn sie uns die Leistung unmöglich macht oder wesentlich erschwert, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Streiks, Aussperrungen, sonstige unvorhersehbare Rohstoffverknappungen, Nichterfüllung bzw. Schlechterfüllung von Dritten und sämtliche – für uns zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Käufer nicht vorhersehbare – Ausfälle und/oder Verzögerungen betreffend unserer Selbstbelieferung. Sobald die Auswirkungen eines solchen Ereignisses für uns bekannt sind, werden wir dem Käufer davon Mitteilung machen und uns erklären, ob wir vom Vertrag zurücktreten oder innerhalb welcher Frist wir voraussichtlich liefern können. Ist die Frist unangemessen lang, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

      Wir behalten uns vor, Lieferungen und Leistungen an den Käufer nur dann vorzunehmen, wenn unsere sämtlichen fälligen Forderungen aus vorangegangenen Lieferungen und Leistungen beglichen sind.

      Im Falle des Annahmeverzuges des Käufers steht uns auch das Recht zu, über die vom Käufer gekaufte Ware anderweitig zu verfügen und innerhalb einer angemessenen, von uns zu bestimmenden Frist, gleichartige Ware zu den vereinbarten Bedingungen zu liefern. Kommt der Vertragspartner in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes in dem Zeitpunkt auf dem Vertragspartner über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

  4. Gefahrenübergang
    1. Die Gefahr geht bei Übergabe an den Frachtführer auf den Käufer über. Diese Regelung gilt auch für etwaige Versendungen im Rahmen von Ersatzlieferungen oder nach Durchführung von Nachbesserungen durch uns. Bei etwaigen Rücksendungen durch den Käufer an uns trägt der Käufer die Gefahr bis zur Übergabe in unseren Geschäftsräumen. Etwaige Rücksendungen durch den Käufer haben in jedem Fall frachtfrei zu erfolgen.
  5. Zahlung
    1. Unsere Rechnungen sind, sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, innerhalb 10 Tagen nit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen rein netto, gerechnet ab Rechnungsdatum, zur Zahlung ohne jeden Abzug fällig. Unsere Rechnungen für Serviceleistungen und Reparaturen sind abweichend vom Vorhergesagten sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Zahlungen haben auf eines der in unseren Rechnungen genannten Konten zu erfolgen. Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen, wobei die Zahlung nur dann vertragsgemäß ist, wenn der Scheckbetrag einen unserer Konten vor Ablauf der maßgeblichen Zahlungsfrist vorbehaltlos gutgeschrieben ist. Bei Überschreitungen des maßgeblichen Zahlungszieles sind wir unbeschadet weiterer Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank mindestens jedoch 10% p. A. zu verlangen, ohne das es einer Mahnung bedarf. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nicht zu.

      Wir sind berechtigt, Ansprüche, Rechte und Pflichten aus Verträgen ganz oder teilweise abzutreten. Der Vertragspartner darf Abtretungen an Dritte nur mit Zustimmung von uns vornehmen.

  6. Gewährleistung
    1. Im Falle rechtzeitig erhobener und begründeter Mängelrügen sind wir nach unserer Wahl verpflichtet, nachzubessern oder mängelfreien Ersatz zu liefern. Voraussetzung ist in jedem Fall, daß die gekauften Waren entsprechend unseren jeweiligen Produktspezifikationen betrieben worden sind. Betreffend Software übernehmen wir keine Gewähr dafür, daß diese unterbrechungs- und fehlerfrei arbeitet und daß die in der Software enthaltenen Funktionen in allen vom Käufer gewährten Kombinationen ausgeführt werden und den Anforderungen des Käufers entsprechen.

      Der Käufer hat uns zur etwaigen Mängelbeseitigung die nach unserem billigen Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Andernfalls sind wir von jeglicher Gewährleistungsverpflichtung befreit. Letzteres gilt auch für den Fall, daß der Käufer oder ein Dritter Eingriffe irgendwelcher Art insbesondere Veränderungen oder unsachgemäße Reparaturen an der von uns gelieferten Ware vornimmt oder die Ware anderweitig unsachgemäß behandelt wird.

      Für den Fall, daß durch Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung ein von uns zu vertretener Mangel nicht beseitigt wird, kann der Käufer die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen und, sofern über die Herabsetzung keine Einigung zustande kommt, vom Vertrag zurücktreten. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

  7. Genereller Haftungsausschluß
    1. Soweit in vorstehenden Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, ist jegliche Haftung unsererseits, insbesondere auch aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Nicht- oder Schlechterfüllung einschließlich einer Haftung für Folgeschäden oder mittlere Schäden ausgeschlossen. Ausgenommen sind Fälle des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten.

      Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in den vorbezeichneten Regelungen vorgesehen ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches – ausgeschlossen. Dieser Ausschluß gilt nicht für Ansprüche gemäß §§ 1.4 Produkthaftungsgesetz. Gleiches gilt bei anfänglichen Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.

      Soweit die Haftung von uns ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

  8. Eigentumsvorbehalt
    1. An sämtlichen Waren behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der – auch künftigen – Geschäftsverbindung vor. Werden von uns gelieferte, unserem Eigentumsvorbehalt unterliegende Waren, mit uns nicht gehörenden Waren verbunden oder vermischt, werden wir Miteigentümer der neuen Sache im Verhältnis unserer Waren zu den uns nicht gehörenden Waren. Die entstandene neue Sache gilt als unsere Vorbehaltsware (verlängerter Eigentumsvorbehalt).

      Der Vertragspartner hat die Pflicht, den Vertragsgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten.

      Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware bzw. der aus einer Vermichung/Verbindung entstehenden neuen Sache im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbereich berechtigt, wobei wir uns jedoch vorbehalten, dieses Recht zu widerrufen. Alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten tritt der Käufer bereits hiermit zur Sicherheit in Höhe des Wertes der uns zustehenden offenen Forderungen ab. Der Käufer ist widerruflich ermächtigt und verpflichtet, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Wir sind berechtigt, den Abnehmern des Käufers die Abtretung jederzeit anzuzeigen. Uns zustehende Sicherheiten werden wir auf Wunsch des Käufers insoweit freigeben, als ihr Wert alle zu sichernden Forderungen um mehr als 25% übersteigt. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muß der Vertragspartner dies auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

      Kommt der Vertragspartner seiner Verpflichtung zum Abschluß einer Versicherung trotz schriftlicher Mahnung nicht nach, können wir diese Versicherung auf Kosten des Vertragspartners abschließen, Prämien verauslagen und als Teile der Forderung aus dem Kaufvertrag einziehen.

      Bei Eintritt eines Schadenfalls sind Leistungen aus der Versicherung, soweit keine besondereVereinbarung entgegensteht, für die Wiederinstandsetzung des Kaufgegenstandes zu verwenden. Ist die Wiederinstandsetzung wirtschaftlich nicht vertretbar oder verzichten wir hierauf, wird die Versicherungsleistung zur Tilgung des Kaufpreises verwendet.

  9. Ausfuhrgenehmigung
    1. Die von uns gelieferten Waren unterliegen den Ausfuhrkontrollbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. Eine Wiederausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland ist nur mit Zustimmung des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft, Eschborn/Taunus, möglich. Der Käufer haftet für die Einhaltung der einschlägigen Ausfuhrbestimmungen der von uns gelieferten Waren.
  10. Bedingungen und Bestimmungen für vermietete Anlagen
    1. Die vorbezeichneten unter Ziffer 1 – 9 enthaltenen Regelungen gelten für Mietverträge sinngemäß, soweit deren Anwendbarkeit nicht aus Rechtsgründen ausgeschlossen ist. Ansonsten gelten für Mietverträge die Bedingungen des jeweiligen Mietvertrages und der hierzu ausgestellten Systemscheine.
  11. Programme/Lizenzvergabe
    1. Für überlassene Programme, Nutzungsgerechte und Lizenzen gelten die Ziffern 3, 6 und 7 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit deren Anwendbarkeit nicht aus Rechtsgründen ausgeschlossen ist.
  12. Sonstiges
    1. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Limburg, sofern nicht gesetzlich zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist. Die gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen und generell für den Urkundenprozeß. Auf den Kaufvertrag sowie sonstige Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und uns findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung und zwar unter Ausschluß der Einheitlichen Kaufgesetze.

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